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Austauschraum 3: Sexualisierte Gewalt in Institutionen und Schutzkonzeptentwicklung

Janna Helms berichtet aus dem Austauschraum 3:

In diesem Austauschraum ging es um die Begleitung von Institutionen in der Entwicklung von Schutzkonzepten und auch um die Finanzierung dieser Arbeit. Die Teilnehmenden berichteten von vielen Anfragen nach Schutzkonzeptentwicklung. Sie tauschten sich hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen aus, die je nach Institution und Bundesland variieren. Die Gruppe konnte dabei auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen: In der Runde waren Fachberatungsstellen vertreten, die  bereits mit Schulen, Sportvereinen und Kindertagesstätten am Thema Schutzkonzeptentwicklung zusammengearbeitet hatten.

Diskussionsbedarf gab es in der Kleingruppe insbesondere zu zwei Aspekten:

  • Wie sehr sollten Fachberatungsstellen in den Prozess mit einsteigen, d.h. die Entwicklung und Implementierung des Schutzkonzeptes begleiten? Reicht es aus, lediglich die Anleitung und Fortbildung zu übernehmen und die Institutionen dann alleine weiterarbeiten zu lassen – oder braucht es mehr? Und wie kann ein Schutzkonzept wirklich gelebt werden und somit nachhaltig sein?
  • Wie lässt sich die Zusammenarbeit mit Schulen gut gestalten – insbesondere angesichts dessen, dass die zeitlichen und personellen Ressourcen dort sehr eingeschränkt sind und die Schutzkonzeptentwicklung in Schulen häufig an einzelnen, motivierten Kolleg*innen hängt?

Gerade im Hinblick auf Schulen gab es eine kontroverse Diskussion zur Frage, wie hoch die Ansprüche an die Schutzkonzepte sein dürfen. Sollten diese eher gering gehalten werden, damit die Schulen sich zumindest auf den Weg machen? 

Großes Thema waren auch die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen. Schwierig für Fachberatungsstellen ist besonders, dass es viele personelle und zeitliche Ressourcen bindet, Institutionen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten zu begleiten. Das erschwert die Planbarkeit von Personalstunden enorm, gerade in kleinen Fachberatungsstellen. Es fehlt eine Finanzierungssicherheit. Hier gibt es dringenden Bedarf, politisch nachzusteuern: Schützende Prozesse in Institutionen sind dafür da, Leid zu verhindern, d.h. die Implementierung von Schutzkonzepten ist als wichtige Präventionsmaßnahme zu verstehen. Das bedeutet langfristig auch eine Kostenreduzierung von Interventionsmaßnahmen.

Für die weitere Arbeit wünschten sich Teilnehmende von der BKSF, diesen Punkt gegenüber der Politik deutlich zu vertreten und darauf hinzuwirken, dass Schutzkonzepte – insbesondere in Schulen – in allen Bundesländern verpflichtend werden. Die anwesenden Fachkräfte äußerten außerdem den Wunsch, den internen Bereich der BKSF-Homepage für das Bündeln und Austauschen von Erfahrungen und Konzepten nutzen zu können.

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