Für Betroffene sexuellen Missbrauchs besteht die Möglichkeit aus dem „Fonds sexueller Missbrauch“ Hilfeleistungen für z.B. Therapie (ggf. auch HP), Heilbehandlung, evtl. Ausbildung, Fahrtkosten und Materialien zum Ressourcenaufbau zu erhalten.
Voraussetzungen sind:
der Mißbrauch hat im familiären Umfeld stattgefunden
der Mißbrauch hat in Deutschland (BRD und DDR) stattgefunden
die beantragten Leistungen werden nicht von anderen Stellen finanziert
In der Veranstaltung geben wir Ihnen zur Einführung allgemeine Infos zum „Fonds sexueller Missbrauch“. Im Anschluss möchten wir mit Ihnen gemeinsam alle Felder des Antragformulars im Einzelnen besprechen und Fragen beantworten.
Wenn sie zur Vorbereitung schon einmal den Antrag anschauen oder ausdrucken möchten, finden sie die Datei unter www.fonds-missbrauch.de
Für unsere Planung bitten wir Sie um eine Anmeldung. Eine spontane Teilnahme ist aber auch möglich.
Die gleiche Veranstaltung wird am 13.April 2018 von 16:30-19:00 Uhr noch einmal durchgeführt.
Wenn Sie einen Veranstaltungshinweis auf unserer Webseite veröffentlichen wollen, geht das ganz einfach: Veranstaltung vorschlagen