Menu Menu
Freitag, 24. Januar 2025, 9:00 - 12:30, Hannover

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Darf während eines Strafverfahrens, in denen die
Kinder oder Jugendlichen die einzigen Zeug*innen sind,
Therapie stattfinden?
In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die
Frage, ob die betroffenen Kinder therapeutische Maßnahmen in An-
spruch nehmen dürfen, oder ob damit das Strafverfahren gefährdet
ist. Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass
Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden soll.
Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu
führen, den Kinderschutz zu vernachlässigen.
Wir wollen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie notwendige stabilisieren-
de Unterstützung möglich ist, ohne das Strafverfahren zu gefährden
und was dabei zu beachten ist.
Weiterhin wollen wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und die
Opferschutzmöglichkeiten vermitteln, um die eigene Handlungssicher-
heit zu stärken.

Referentinnen: Andrea Behrmann, Uta Schneider
Zielgruppe Pädagogische und therapeutische Fachkräfte aus Jugendhilfe und Kliniken, sowie. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen – max. 10 Personen)
Kosten 60,- Euro inkl. Getränke, Gebäck und Handout

Anmeldung per Post, Mail: BirgitNiendorf@violetta-hannover.de oder online bis zum 05.01.2025

Wenn Sie einen Veranstaltungshinweis auf unserer Webseite veröffentlichen wollen, geht das ganz einfach: Veranstaltung vorschlagen

Typ
Bundesland

Datenschutz | Impressum
close