Das Tagungsthema „Vom Umgang mit dem Umgang. Interdisziplinärer Kinderschutz zum Wohle des Kindes?!“ bringt zum einen sehr konkret die Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche und hierbei die Entscheidungs- und Umsetzungspraxis sowie die Mitsprachemöglichkeiten von Kindern zur Sprache, zum anderen werden die Kinderschutz-Prämissen der Jugendhilfe wie auch der Familiengerichte und ihre Schnittstellen in den Blick genommen.
Der rote Faden der Veranstaltung zieht sich von der Gestaltung guter Kinderschutzverfahren über die Stärkung von Kooperationen beteiligter Akteur*innen bis zur Vorrangstellung der Einbeziehung von Kindern/Jugendlichen in Kinderschutzverfahren. Dabei wird dem Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen besonderes Gewicht eingeräumt.
Für die Grußworte haben Herr Staatssekretär Lorenz Bahr (MKJFGFI) sowie Prof.in Julia Gebrande (Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs) zugesagt. Die Keynotes der Tagung zeigen verschiedene Perspektiven aus Forschung, Fachpraxis der Jugendhilfe, der Familiengerichte und gutachterliche Praxis zu Kinderschutzfragen in den verschiedenen Lebenslagen auf: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Trennung der Eltern, Kinder in Pflegefamilien bzw. in Jugendhilfeeinrichtungen, nach Entzug elterlicher Sorgerechte.
Damit schließt das Tagungsthema an die Arbeit des Nationalen Rates zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren an.
Die Tagung findet am 28.03.2025 in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr in Dortmund (Sparkassen-Akademie) statt und wird ebenfalls digital übertragen.
Informationen zur Anmeldung und das ausführliche Programm der Tagung ist auf der Homepage der DGfPI zu finden: https://dgfpi.de/bundestagung/
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