Für Betroffene sexuellen Missbrauch besteht die Möglichkeit aus dem „Fonds sexueller Missbrauch“ Hilfeleistungen für z.B. Therapie (ggf. auch HP), Heilbehandlung, evtl. Ausbildung, Fahrtkosten und Materialien zum Ressourcenaufbau zu erhalten. Voraussetzungen sind:
- der Missbrauch hat im familiären Umfeld stattgefunden
- der Missbrauch hat in Deutschland (BRD und DDR) stattgefunden
- die beantragten Leistungen werden nicht von anderen Stellen finanziert
In der Veranstaltung geben wir Ihnen zur Einführung allgemeine Infos zum „Fonds sexueller Missbrauch“. Im Anschluss möchten wir mit Ihnen gemeinsam alle Felder des Antragformulars im Einzelnen besprechen und Fragen beantworten.
Wenn Sie zur Vorbereitung schon einmal den Antrag anschauen oder ausdrucken möchten, finden sie die Datei unter www.fonds-missbrauch.de
Wenn Sie einen Veranstaltungshinweis auf unserer Webseite veröffentlichen wollen, geht das ganz einfach: Veranstaltung vorschlagen