Franziska Drohsel erklärt, was die wichtigsten Punkte in diesem Austauschraum waren:
In diesem Breakout-Raum waren wir knapp über dreißig Personen. Zunächst erläuterten alle Teilnehmenden kurz, warum sie das Thema gewählt haben, was sie besonders interessiert und welche Fragen sie mitbringen. Schon bei dieser Vorstellungsrunde stellte sich heraus, dass ein Teil der Berater*innen noch nicht lange in dem Feld arbeitet und dementsprechend viele Fragen zur Arbeit mit kleinen Kindern hat. Doch nicht nur das: Auch die Berater*innen, die schon lange in dem Bereich tätig sind, stellen sich gerade bei der Arbeit mit kleinen Kindern schwierige Fragen.
Im Austausch nach der Vorstellungsrunde wurde oft die Frage thematisiert, ob Beratungsstellen eine Verdachtsklärung vornehmen. Die Fachberatungsstellen, die im Raum vertreten waren, tun dies mehrheitlich nicht, sondern nehmen z.B. nur Einschätzungen vor. Einige Berater*innen schilderten, dass sie teilweise zur Arbeit mit einem Kind aufgefordert und dann gefragt werden, ob sie einen Verdacht ausschließen können. Dies sahen die anwesenden Fachkräfte mehrheitlich kritisch, da die Belastungssymptome sehr unterschiedlich sein können.
Im Hinblick auf Strafverfahren waren die meisten sehr pessimistisch, da kleine Kinder darin kaum als Zeug*innen auftreten können. Manche berichteten, dass frühe Ermittlungen mit Hausdurchsuchungen hilfreich sein können, weil dann ggf. Bild- und/oder Videomaterial gefunden wird. In der Diskussion kam auch die Frage auf, ob es wissenschaftliche Studien dazu gibt, wie mit kleinen Kindern im Prozess umgegangen werden kann. Einige Fachberater*innen problematisierten, dass die Gutachten aus dem Strafverfahren auch im Familienrecht verwendet werden, obwohl den Verfahren unterschiedliche Prämissen zugrunde liegen. Angeregt wurde auch Forschung zu der Frage, wie mit den Aussagen all jener, die derzeit aus den Kriterien für Glaubhaftigkeitsgutachten herausfallen, umgegangen werden könnte.
Um das Thema weiter zu vertiefen, schlugen die Teilnehmenden die Einrichtung einer AG bei der BKSF zur Arbeit mit kleinen Kindern vor.
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
Zossener Str. 41
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Telefon: 030/88 91 68 66
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