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Polizeiliche Kriminalstatistik 2022: Digitaler Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen im Fokus

23.05.2023 -  In Berlin stellte BKA-Präsident Holger Münch und UBSKM Kerstin Claus die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zu kindlichen Gewaltopfern vor. Die Zahlen, die mit den ausermittelten Fällen nur einen Teil des Hellfeldes betreffen und in Bezug auf sexualisiertes Gewaltgeschehen vorsichtig zu interpretieren sind, deuten auf ein anhalten hohes Niveau von sexualisierter Gewalt hin.

Für das Jahr 2022 verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik PKS 15.520 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs (§§ 176, 176a, 176c, 176d, 176e StGB; Vorjahr: 15.507). Hinzu kommen 1.583 Fälle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Jugendlichen sowie 48.821 Fälle der Herstellung, des Besitzes oder der Verbreitung „kinder- und jugendpornografischer“ Inhalte. Laut PKS 2022 hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen und jugendpornografische Inhalte besaßen, herstellten, erwarben oder insbesondere über die sozialen Medien verbreiteten, in Deutschland seit 2018 mehr als verzwölffacht, von damals 1.373 Tatverdächtigen auf 17.549 Tatverdächtige in 2022.

Angesichts stark steigender Fallzahlen zu Missbrauchsabbildungen standen Fragen zu den geeigneten Schritten gegen digitale sexualisierte Gewalt im Vordergrund. Was die Diskussion um eine Änderung des § 184b StGB betrifft, mahnte UBKASK Claus an, differenzierungsfähig zu sein. Die Intention von Jugendlichen und kriminellen Tätern seien oft verschieden. Kinder und Jugendliche seien mit der Hilfe von handlungsfähigen Eltern und Pädagog*innen in die Lage zu versetzen, Gewaltdarstellungen als solche zu erkennen. Spezialisierte Fachberatungsstellen spielen hier eine wichtige Rolle im Zusammenspiel von denjenigen Erwachsenen, die die nötige Handlungskompetenz vermittelten. Was das Strafrecht betrifft, binde aktuell die Verfolgung in den Fällen zu, § 184b bei der Polizei wie den Staatsanwaltschaften enorme Ressourcen, die dann für die Verfolgung von klassisch kriminellen Täterkreisen, die solches Material erstellen oder auch mit kommerziellen Interessen verbreiten, fehlten. Sie sprach sie für eine Anpassung des Paragraphen aus, betonte aber: „Ziel muss sein, dass eindeutig ausbeuterische Taten zu Lasten von Kindern oder Jugendlichen weiterhin mit hohen Strafen geahndet werden, gleichzeitig aber Fälle mit geringem Unrechtsgehalt frühzeitig eingestellt werden können.“

Kinder und Jugendliche brauchen im digitalen Raum ebenso Schutz wie in der analogen Welt. Das gerate oft aus dem Blick, sei aber selbstverständlich. Hinter Missbrauchsabbildungen stünde aber reale sexualisierte Gewalt, deren Bekämpfung ein komplexes Zusammenspiel erfordere. Tamara Luding vom Betroffenenrat bei der UBSKM: „Wir brauchen eine bundesweite Gesamtstrategie der Ressorts und aller staatlicher Ebenen, gerade auch der Länder und Kommunen, um vor Ort wirksam gegen sexualisiere Gewalt anzugehen.“

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