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Aus der Arbeit der BKSF 2022: Vernetzung, Bundesländer, Politik, Sport, Beteiligung in Gremien und Forschungsprojekten

Vernetzung

Die Vernetzungsarbeit der BKSF im Jahr 2022 war zunächst noch stark von pandemiebedingten Einschränkungen im Veranstaltungsbereich beeinflusst. Analoge Treffen konnten noch nicht in vollem Umfang stattfinden, während die Zahl der digitalen Treffen abnahm. Dennoch fand ein reger Austausch über Telefon, E-Mail und Videokonferenzen in kleineren Gruppen oder auch Einzelgesprächen statt. Um diese Strukturen miteinander zu verbinden, gab es regelmäßige Treffen zu spezifischen Fragestellungen zwischen den spezialisierten Fachberatungsstellen, dem BMFSFJ und dem Arbeitsstab der UBSKM. Diese Zusammenarbeit wird in der aktuellen Projektlaufzeit fortgesetzt und weiter konkretisiert.

Besonders erfreulich ist, dass wir zunehmend Anfragen von Personen erhalten, die eine spezialisierte Fachberatungsstelle gründen und aufbauen möchten. Auch etablierte Organisationen wenden sich vermehrt an uns, da sie ihr bestehendes Angebot um einen spezialisierten Bereich erweitern möchten. Dies hat uns darin bestärkt an unserem sog. Flexpaket weiterzuarbeiten. Dieses Paket ist eine Materialiensammlung mit Hinweisen, Expertisen und teilweise sehr konkreten Praxistipps von erfahrenen Berater*innen und Fachberatungsstellen. Zukünftig erhalten Anfragende mit Gründungsideen individuell für sie zusammengestellte („Flex-“) Materialien („Paket“) aus diesem Fundus zur Unterstützung.

Einige von euch haben bereits Texte zu diesem Paket beigetragen, wofür wir uns noch einmal herzlich bedanken. Das Flexpaket wird im Jahr 2023 weiter vervollständigt.

 

Beteiligung in den Bundesländern

Im Jahr 2022 war die BKSF in zwei Bundesländern besonders aktiv. Zu Beginn des Jahres nahm die LKSF Baden-Württemberg ihre Arbeit in vollem Umfang auf. Die BKSF hatte die Kolleg*innen aus Baden-Württemberg in den Vorüberlegungen und der Gründungsphase beratend unterstützt. Daher waren wir sehr erfreut über die offizielle Eröffnung am 16. März in Stuttgart. In einem Festbeitrag konnten Katrin Schwedes und Tamara Luding den Kolleg*innen ihre besten Wünsche mit auf den Weg geben.

In Hessen wurde bereits 2021 eine umfassende Überarbeitung des Landesaktionsplans mit breiter Beteiligung gestartet. Im Jahr 2022 gab es eine intensive Arbeitsphase, bei der Katrin Schwedes im Themenfeld 6 - Hilfen und Versorgung optimieren - mitwirkte. Harald Wiester hat bereits vor seinem Arbeitsbeginn bei der BKSF im Themenfeld 1 - Aufarbeitung - mitgearbeitet. Als Ergebnis wurden Maßnahmensteckbriefe in sechs Themenfeldern formuliert, die bei einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 28.09.2022 vorgestellt wurden. Die Landesregierung hat zugesagt bis zum Sommer 2023 einen Kabinettsbeschluss zu verabschieden.

 

Politik

Im Sommer nahm die BKSF Stellung zum Entwurf der Traumaambulanzverordnung. Wir begrüßten darin einige positive Neuerungen, in sieben Punkten gab es von unserer Seite Verbesserungsvorschläge. Diese betrafen unter anderem die Antragspflicht, die nicht bereits nach der zweiten Sitzung greifen sollte sowie die Verlängerung der Sitzungsdauer auf 75 Minuten, insbesondere für Menschen mit kognitiven und/oder sprachlichen Beeinträchtigungen. Wir forderten des Weiteren, dass Wissensstandards zu sexualisierter Gewalt auch bei der Behandlung erwachsener Betroffener gelten sollten. Bedauerlicherweise fehlten Regelungen zur Supervision in der alten Fassung des Entwurfs, obwohl sie vorgesehen waren. Zudem sprachen wir uns für mobile Sitzungen vor Ort aus, betonten die Bedeutung einer verbindlichen Vernetzung im Hilfesystem und empfahlen einen umsichtigen Umgang mit der Informationsweitergabe an Sorgeberechtigte in Fällen sexualisierter Gewalt. Unsere vollständige Stellungnahme zur Traumaambulanzverordnung findet sich hier.

Die BKSF hat auch gemeinsam mit der BAG Forsa Stellung zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Überarbeitung des Sanktionenrechts genommen. In der Stellungnahme wurde die Berücksichtigung von Taten aufgrund des Geschlechts des Opfers oder dessen sexueller Orientierung im Rahmen der Strafzumessung begrüßt (§ 46 Abs. 2). In Bezug auf die Option der Therapieweisung (§§ 56c Abs. 2 Nr. 6, 59a Abs. 2 Nr. 5, 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 StGB-E) regten wir an, diese Gesetzesänderung nicht in den Referentenentwurf aufzunehmen. Die ausführliche Stellungnahme dazu finden Sie hier.

 

Sexualisierte Gewalt im Sport

Im Jahr 2022 wurden auf Bundesebene wichtige Entwicklungen im Bereich des Sports in Bezug auf (sexualisierte) Gewalt initiiert. Die Verantwortung für den Sport liegt beim Bundesinnenministerium, das verschiedene Maßnahmen erwogen hat, um effektiver gegen Vorfälle sexualisierter Gewalt vorzugehen. Wir haben diese Aktivitäten aufmerksam in den Medien verfolgt und standen im Austausch mit Vertreter*innen des Sports. Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat ein Konzept zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Sportvereinen erarbeitet, das wir als Stakeholder während der Erarbeitungsphase fachlich kommentiert haben. Zum Ende des Jahres wurden die Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und -vereinen von der dsj und dem DOSB veröffentlicht.

 

BKSF-Mitarbeit in Gremien und Forschungsprojekten

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Die DGfPI hat – wie schon im Vorjahr – BKSF-Mitarbeiter*innen in verschiedene Arbeitsgruppen des Nationalen Rates entsendet. Katrin Schwedes hat in der „AG Schutz“ und der „AG Hilfen“ mitgewirkt, Franziska Drohsel hat in der „AG Kindgerechte Justiz“ mitgearbeitet, in der auch ein ‚Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren‘ entwickelt wurde. Die erste Arbeitsphase des Nationalen Rates endete im Juni 2021 mit dem Abschlussdokument ‚Gemeinsame Verständigung des nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘. Praxisleitfaden und Abschlussdokument findet sich hier.

Nach der Bundestagswahl hat eine weitere Arbeitsphase des Nationalen Rates begonnen, in der die BKSF in den gleichen drei AGs mitwirkt. Zusätzlich haben Franziska Drohsel und Katrin Schwedes an einem internen Fachgespräch bei der UBSKM zur Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts teilgenommen.

 

Forschungsprojekte

  • Katrin Schwedes ist im Beirat der wissenschaftlichen Begleitforschung des Hilfetelefons sexueller Missbrauch.
  • Franziska Drohsel und Katrin Schwedes waren 2021 und 2022 im Beirat des Forschungsprojektes ‚Gute Kinderschutzverfahren‘ sowie auf der Abschlussveranstaltung im Dezember in Berlin
  • Harald Wiester war Podiumsteilnehmer zur „Wahrheitsfigur des ‚Betroffenen‘“ bei der Veranstaltung ‚Embodiments of Truth? An Intersectional Approach‘ der Universität Erfurt.
  • Tamara Luding und Harald Wiester waren 2021-2022 Mitglieder der Forschungsgruppe im Projekt „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
  • Tamara Luding ist im Beirat der wissenschaftlichen Begleitforschung des Hilfetelefons BERTA und nahm am Bund-Länder-Gesprächskreis „Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“ teil
  • Katrin Schwedes ist im Beirat des BMBF-Metavorhabens ‚Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten - Begleitforschung zu Transfer und Implementierung‘

Darüber hinaus nahmen die Mitarbeitenden der BKSF-Geschäftsstelle an verschiedenen Vernetzungstreffen teil, wie z.B. der AG sexualisierte Gewalt und dem Vernetzungstreffen der DGfPI von Einrichtungen, die mit männlichen* Betroffenen sexualisierter Gewalt arbeiten, sowie der AG Recht der Berliner Fachrunde. Zudem wurden in verschiedenen Einzelgesprächen und Interviews mit Forscher*innen und Journalist*innen die Bedarfe der Betroffenen an Unterstützung und Fachberatung deutlich gemacht.

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