In fachlicher und politischer Vertretung der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend nehmen wir Stellung zum vorgelegten Entwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (2. JuSchG-ÄndG).
Grundsätzlich begrüßen wir die Novellierung des Jugendschutzgesetzes und insbesondere die stärkere Anpassung des Jugendmedienschutzes an das digitale Zeitalter. Von unterschiedlichen Seiten wird seit Jahren eingefordert, dass der Jugendmedienschutz auf das Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen im Netz reagieren und effektive, durchsetzbare und innovative Lösungen für staatliche Schutzmaßnahmen gefunden werden müssen. Insbesondere finden wir sehr positiv, dass in Bezug auf Interaktionsrisiken im digitalen Raum für Kinder und Jugendliche Vorkehrungen getroffen werden sollen.
Allerdings fordern wir eine konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an verschiedenen Stellen dieses Prozesses. Bei der Einschätzung eines Straftatbestandes halten wir es für wichtig, auf bewährte und fachlich fundierte Verfahren zurückzugreifen. Auch können wir nicht nachvollziehen, warum Diensteanbieter*innen erst ab einer Million Nutzer*innen verpflichtet werden, besondere Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen.
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
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