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EHS/Fonds Sexueller Missbrauch: wichtige aktuelle Infos zum Bearbeitungsstand

Eigentlich sollte das Ergänzende Hilfesystem (EHS) für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend niedrigschwellige Hilfe bieten. Aber für viele Betroffene, für die ihre Familien der Tatkontext waren, wurden die langwierigen und bürokratischen Bearbeitungswege eine große Belastung oder beantragte Hilfen kamen viel zu spät. Mit dieser Kritik, die auch von Fachberatungsstellen immer wieder an uns herangetragen wurde, haben wir uns an den Fonds Sexueller Missbrauch gewandt und sind in die Auseinandersetzung gegangen.

Wir freuen uns wirklich sehr, mitteilen zu können, dass sich durch institutionelle und personelle Veränderungen im vergangenen Jahr Einiges verbessert hat und große Mühen aufgewendet wurden, um die Verfahren besser und schneller zu gestalten. Genaue Details sind im unten verlinkten Dokument nachzulesen.

Die wichtigsten Veränderungen hier im Überblick:

  • Erstanträge und Wiedervorlageanträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden. Gehen sie in die Clearingstelle, sind es vier Monate. Die Bearbeitung von Rechnungen soll vier Wochen dauern.
  • Da es bei alten Fällen mitunter zu Fehlern gekommen sei, werden Netzwerkpartner*innen aufgefordert, auf alte, unbearbeitete Fälle hinzuweisen. Diese werden prioritär bearbeitet.
  • Es werden sowohl Auffrischungs- als auch Neuschulungen für kooperierende Fachberatungsstellen angeboten. Diese können sich auch im Rahmen einer wöchentlichen Telefonsprechstunde an den Fonds wenden und Fragen klären.

Hier gibt es aktuell gehaltene Infos beim Fonds direkt, auch zu den Bearbeitungsständen.

Wir hoffen, dass es nun bald zur schnellen Bearbeitung aller Anträge und zur Klärung alter Bearbeitungsfehler kommt und das gesamte Verfahren für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Familie deutlich tragbarer wird.

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