Gegen teils erhebliche Widerstände der Gaming-Industrie ist zum 01.05.2021 das Jugendschutzgesetz novelliert worden. Fortan gelten neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz, die insbesondere zum Ziel haben, diesen an das digitale Zeitalter anzupassen.
Dienstanbieter sind nun verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Altersverifikation und der leicht auffindbare Hinweis auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten. Eine neu geschaffene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist u.a. für die Kontrolle und Überwachung zuständig. Genauere Informationen gibt es in unserer neuen Fachinformation.
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66
info@bundeskoordinierung.de