Im Rahmen der OEG-Novellierung wurde zum Beginn des Jahres 2021 ein Anspruch für Betroffene in Krisen auf Versorgung in einer Traumaambulanz geschaffen. Nun liegt dazu der Entwurf einer Verordnung vor. Zu diesem haben wir Stellung genommen und einzelne Verbesserungen angeregt.
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66
info@bundeskoordinierung.de