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Weiterentwicklung der BKSF-Qualitätsstandards

Diskussion und Abstimmung der Änderungsanträge

Die BKSF-Qualitätsstandards wurden im Januar 2022 nach einer ausführlichen Erarbeitungsphase von der Vollversammlung verabschiedet. Änderungsanträge der Qualitätsstandards können fristgerecht bei der BKSF-Geschäftsstelle eingereicht werden, die sich im Vorfeld der Vollversammlung um eine Klärung der Vorschläge und damit einhergehender Fragen bemüht. Ende 2022 wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen von einer Beratungsstelle eingereicht. Die BKSF und die Beratungsstelle haben sich auf sechs Änderungen am Text der Qualitätsstandards von 2022 geeinigt, die vorab konsensfähig waren und zur Abstimmung gestellt werden sollten. Diese Änderungen betrafen hauptsächlich Formulierungsfragen, so war zumindest der Eindruck während der Vorbereitung und der Diskussion auf der Vollversammlung.

Um auch denjenigen, die nicht persönlich anwesend sein konnten, die Teilnahme an der Diskussion zu ermöglichen, wurde die Diskussion als Streaming übertragen und die Abstimmung erfolgte digital.

Ein Änderungsantrag löste eine Diskussion aus:

 

Antrag 2: Änderungsvorschlag des Satzes (S. 1): „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfasst alle sexuellen bzw. sexualisierten Handlungen, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen werden oder denen sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können.“

Zu:

„Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Erwachsene oder Jugendliche umfasst alle sexuellen bzw. sexualisierten Handlungen, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen werden oder denen sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können.“

 

Einwände gegen diese vorgeschlagene Formulierung bezogen sich darauf, ob damit eine Änderung der Definition sexualisierter Gewalt einhergeht. In diesem Fall könnte es zur Konsequenz haben, dass Handlungen sexualisierter Gewalt durch Kinder künftig nicht mehr explizit als solche bezeichnet würden. Mehrere Teilnehmende unterstützen diese Bedenken. Während der Diskussion wurde deutlich, dass in dieser Frage noch keine Einigung erzielt werden konnte.

Die Teilnehmenden der BKSF-Vollversammlung wurden daraufhin gebeten zu entscheiden, ob Antrag 2 zurück in die Abstimmung einer AG gegeben werden soll, an der sich alle Interessierten beteiligen können. In der anschließenden Abstimmung wurde dieses Vorgehen dem Vorschlag entsprechend beschlossen.

Fünf weitere Anträge wurden von der BKSF-Vollversammlung angenommen.

 

 

Die neue Version der Qualitätsstandards finden Sie hier zum Download.

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