Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
Als Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) bringen wir die Perspektive all jener, die seit Jahren und Jahrzehnten Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beraten, ein. Das ist die Perspektive derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt unterstützen, die Betroffenen bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt helfen, die gemeinsam mit Betroffenen Perspektiven erarbeiten und die Betroffene auch bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Der Themenkomplex sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bei Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen erfordert eine besonders diskriminierungssensible Haltung und fundiertes Fachwissen. Wir haben häufige Fragen von Fachberater*innen zu inklusiver spezialisierter Fachberatung – Prävention, Intervention, Schutzkonzepte u.a. - gesammelt und aufbereitet. Das FAQ bietet einen ersten, orientierenden Überblick über unser Verständnis von Inklusion im Gewaltschutz und den spezifischen Herausforderungen in der Fachberatung.
Die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und zahlreiche bundesweit aktive Verbände und Initiativen haben sich mit einem Offenen Brief an die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen, Dr. Matthias Miersch und Jens Spahn, gewandt. Hintergrund ist die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, im Haushaltsentwurf 2026 keine Mittel für die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) vorzusehen - trotz klarer Zusage im Koalitionsvertrag.
Aktuell sind die Bundesländer mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes befasst, welche Auswirkungen auf spezialisierte Fachberatungsstellen hat/haben kann. Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist zum 28.02.2025 in Kraft getreten. Bis zum 30.06.2026 sind die Bundesländer verpflichtet, den Bestand von Schutz- und Beratungskapazitäten einschließlich deren Versorgungsdichte zu ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 GewHG). Zur Bestimmung der erforderlichen Schutz- und Beratungskapazitäten ist eine Analyse durchzuführen, darauf aufbauend die notwendige Entwicklung eines Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten zu entwickeln und ein Finanzierungskonzept aufzustellen (§ 8 Abs. 1 S. 2 GewHG).
Kürzungen im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP) gefährden wesentliche Schutz- und Hilfestrukturen von Fachberatungsstellen für besonders vulnerable und marginalisierte Menschen in Berlin
Der Berliner Senat plant massive Kürzungen im Doppelhaushalt 2026/27 von weit über 4 Mio. Euro im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP). Aufgrund möglicher Kostensteigerungen infolge von Tarifanpassungen, allgemeinen Lohnund Mietsteigerungen sowie steigender Betriebskosten ist jedoch mit einer Kürzung von bis zu 10 Mio. Euro zu rechnen. Dadurch sind insbesondere soziale und gesundheitliche Angebote freier Träger gefährdet und damit Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfslagen wie Betroffene von sexualisierter Gewalt.
Überblick zu den Regelungen, die das Recht auf Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betreffen
In dieser Fachinformation werden die Regelungen, die das Recht auf Beratung für Betroffene von
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betreffen, vorgestellt. Zuerst wird aufgezeigt,
welche Rechte das internationale Recht für Betroffene gewährt und danach, welche Rechte sich
aus dem SGB I, SGB V, SGB VIII, SGB XIV, dem Gewalthilfegesetz sowie dem Straf- und
Familienverfahrensrecht ergeben.
Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen, das Gewaltschutzgesetz zu stärken und wirksamere Maßnahmen gegen häusliche, partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt zu schaffen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Mitbetroffene, sondern auch häufig selbst von (sexualisierter) Gewalt im familiären Kontext betroffen sind. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz haben wir deshalb Stellung genommen.
Überblick über relevante Änderungen für die Beratungspraxis
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) tritt zum 28.2.2025 in Kraft. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist Ziel dieses Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 1 GewHG). In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gewalthilfegesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind.
Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft. Ziel ist, dass die staatliche Gemeinschaft Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützt (§ 1 Abs. 1 S.1 UBSKMG). In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis von spezialisierten Fachberatungsstellen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind.
Eine zentrale politische Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für wirksame Prävention, Intervention, Hilfe und eine konsequente Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu schaffen. Politik muss handeln und dafür braucht es klare Prioritäten im Koalitionsvertrag, der eine Schlüsselrolle für die kommende Legislaturperiode einnimmt.
Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt.
Auch in diesem Jahr bietet uns die Vollversammlung eine Gelegenheit, gemeinsam auf die Entwicklungen des vergangenen Jahres zurückzublicken, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und zusammen die Zukunft unserer Arbeit zu gestalten.
Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM durch neue Vorgaben geändert. Diese Änderungen erschweren den Zugang zum EHS erheblich und verhindern in den meisten Fällen die Inanspruchnahme essenzieller Leistungen. Auch für Fachberatungsstellen, die Betroffene bei der Antragstellung unterstützen, bedeuten die neuen Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand. Angesichts der ohnehin begrenzten Ressourcen von Fachberatungsstellen sind diese zusätzlichen und unentgeltlichen Beratungsleistungen oft nicht mehr leistbar.
Aktualisierte Version vom 29.07.2025. Eine Handreichung für einen Überblick zu rechtlichen Schritten nach sexualisierter Gewalt in
Kindheit und Jugend und den jeweils damit verbundenen Kosten. Möglichkeiten der finanziellen
Unterstützung für die Übernahme dieser Kosten sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Straf-,
Familien- und Sozialen Entschädigungsrecht werden aufgezeigt.
Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das dringend eine langfristige und umfassende Strategie der Bundesregierung erfordert. In der kommenden Legislaturperiode muss ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung dieser Gewaltform auf allen Ebenen verankert werden. Entsprechende Strategien müssen im Koalitionsvertrag festgehalten werden. An diesem muss sich die künftige Bundesregierung messen lassen.
Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Unser Anliegen mit der 7. Vollversammlung unter dem Motto „Fachberatung im Wandel der Zeit“ war es, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und einen Raum für intergenerationalen Austausch und Diskussion zwischen Fachberater*innen zu schaffen.
30.10.2024. Aktualisierte Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen der Anhörung am 04. November 2024.
Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen. Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
Veranstaltungen wie unser Fachtag und Vernetzungstreffen anderer Akteur*innen aus dem Themenfeld sind ein erster und wichtiger Schritt in eine inklusivere spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
In der vorliegenden Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften" haben wir einige Defizite aus dem Gesetzesentwurf aufgegriffen.